Verbände halten Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit für unzureichend

Verbände halten Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit für unzureichend. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband Parfümerien – Handelsverband Kosmetik begrüßen begrüßt die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit durch das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz frühzeitig über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.

Auch die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate und der Regelung zur Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus Minijobs ist aus Sicht der Verbände sehr wichtig für den Einzelhandel. Dringend notwendig sei aus Sicht der Branche jedoch vor allem auch, die Sonderregelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit zu verlängern.

Planungssicherheit und ist ein wichtiges Signal – Frequenz fehlt noch immer

„Das Vorhaben des Bundesarbeitsministers begrüßen wir ausdrücklich. Für viele krisengeschüttelte Einzelhändler ist der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit in dieser Zeit von großer Bedeutung. Die angekündigte Verlängerung gibt Händlerinnen und Händlern Planungssicherheit und ist ein wichtiges Signal“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Viele Handelsunternehmen seien bis heute schwer von der Pandemie betroffen, das bestätigt auch Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien. Das zeige sich insbesondere bei kleinen Unternehmen und im innerstädtischen Handel. Durch die 2G-Regelung ausgelöste Umsatzrückgänge hinterließen ihre Spuren. In Großstädten fehlen vor allem die Mitarbeiter von Großunternehmen, die weiterhin im Homeoffice sind und die Touristen, so Keldenich weiter.

Bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit dringend nachbessern

Mit Blick auf diese weiterhin stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Teile der Branche ist nach Einschätzung der Verbände die alleinige Verlängerung der Erleichterungen beim Zugang zur Kurzarbeit unzureichend. Notwendig sei zusätzlich eine erneute Sonderreglung zur vollständigen Erstattung, zumindest aber eine Verlängerung der aktuell bestehenden Regelung zur 50-prozentigen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. „Der Gesetzgeber muss bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit dringend noch nachbessern. Diese Regelung hat im Laufe der Pandemie Tausende Jobs im Einzelhandel gerettet“, betont Genth. Die zusätzlichen Mittel dafür müssten von der öffentlichen Hand getragen werden, denn die pandemiebedingte Folgenbekämpfung sei und bleibe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

[Text: Bundesverband Parfümerien/Bild: HDE/BVP]