Werbung mit „Black Friday“ 2023 ohne Risiko möglich

Werbung mit „Black Friday“ 2023 ohne Risiko möglich. Am 24. November 2023 findet der „Black Friday“ statt, an dem viele Einzelhändler Rabattaktionen anbieten. Früher war es schwierig, diese Aktionen mit dem Begriff „Black Friday“ zu bewerben, da er als Wortmarke registriert war. Doch nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Markenrechte für „Black Friday“ verfallen sind. Das bedeutet, dass Einzelhändler ab jetzt den Begriff frei verwenden können, ohne das Risiko einer Markenrechtsverletzung.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt den Einzelhändlern Rechtssicherheit

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt den Einzelhändlern endlich Rechtssicherheit und ermöglicht es ihnen, den „Black Friday“ am 24. November 2023 ohne Bedenken zu bewerben. Das Gericht argumentiert, das die Markeninhaberin eine rechtserhaltende Benutzung der Marke nicht nachweisen könnte. In der Folge wurde die Wortmarke „Black Friday“ für verfallen erklärt.

Werbung mit „Black Friday“ 2023 ohne Risiko möglich

Früher war es wegen der geschützten Marke buchstäblich verboten, die Rabattaktionen und Sonderangebote mit dem Namen „Black Friday“ zu bewerben. Doch nun können sie diese beliebte Bezeichnung nutzen, um ihre Sonderangebote zu bewerben, ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben zu müssen.

„Black Friday“ von großer Bedeutung für Schnäppchenjäger

Dies ist von großer Bedeutung, da der „Black Friday“ ein höchst beliebter Tag für Schnäppchenjäger ist und viele Menschen gezielt nach Rabatten und Angeboten suchen. Einzelhändler können nun ihre Marketingkampagnen auf diesen speziellen Tag ausrichten und die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich ziehen, indem sie den Begriff „Black Friday“ verwenden.

Verstärkten Wettbewerb zum „Black Friday“möglich

Es ist zu erwarten, dass das Ende der Markenrechte für „Black Friday“ zu einem verstärkten Wettbewerb führen wird, da viele Einzelhändler nun diesen Begriff nutzen können, um Kunden anzuziehen. Dies kann für Verbraucher von Vorteil sein, da sie von einer größeren Auswahl an Angeboten profitieren können.

[Text/Bild: Handelsverband Kosmetik-Bundesverband Parfümerien]